Der Landtag hat heute (23.09.) mit einem interfraktionellen Antrag (Drucksache 19/2394) die Landesregierung gebeten, die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zum „Bundesinvestitionspakt Sportstätten 2020“ zu unterzeichnen, und beschlossen, die entsprechende Kofinanzierung zur Verfügung stellen. Schleswig-Holstein wird damit bis 2024 insgesamt 25 Mio. Euro vom Bund für die Sanierung und den Bau kommunaler Sportstätten aus dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket bekommen. Für die erforderliche Kofinanzierung sollen 4,3 Mio Euro. aus dem Corona-Nothilfeprogramm des Landes für Sportvereine umgewidmet werden. Die 12,5 Mio. Euro Corona-Nothilfe mussten von den Sportvereinen bisher glücklicherweise kaum in Anspruch genommen werden.

Der Bundesinvestitionspakt ist eine wichtige Unterstützung zum Erhalt der Sportstätteninfrastruktur, denn bei vielen kommunalen und vereinseigenen Sportanlagen bei uns im Land besteht ein enormer Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Eine vernünftige Sportinfrastruktur ist aber essentiell, damit Sport Spaß macht und auch vor Ort in der Kommune betrieben werden kann. Unser Ziel sollte es sein, allen Bürgerinnen und Bürgern Möglichkeiten zu bieten, sich sportlich betätigen zu können – egal ob im Verein oder individuell.
Der Investitionspakt des Bundes soll möglichst vielen Menschen zu Gute kommen und fördert deshalb bis 2024 vor allem den Breitensport. Die Anmeldefrist für mögliche Projekte soll der 15. Oktober 2020 sein. Antragsberechtigt sind Kommunen, die bereits in die Städtebauförderung des Bundes aufgenommen sind.

Die Auswahl der Projekte wird noch im Herbst 2020 erfolgen. Das Bauvorhaben muss nicht zwingend 2020 beendet sein, sondern kann auch in den kommenden Jahren fertiggestellt werden. Für die Beantragung der Mittel kann bereits das anliegende Anmeldeformular für Fördermaßnahmen genutzt werden.
Hier findet ihr den Link zu dem Landtagsantrag:
http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/02300/drucksache-19-02394.pdf
Weitere Informationen findet Ihr auf der Internetseite des Schleswig-Holsteinischen Innenministeriums: