Hier findet Ihr meine Rede im schleswig-holsteinischen Landtag zum Nein zu Uploadfiltern in Schleswig-Holstein:
Im Koalitionsvertrag des Bundes wird sehr deutlich die Ablehnung zur Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern formuliert. In der Praxis sind jedoch zwei entscheidende Dinge passiert, die diesem Koalitionsvertrag der Bundesregierung nicht mehr gerecht werden. Nachdem sich die Bundesregierung im Sommer 2019 auf EU-Ebene dafür ausgesprochen hat, dass die Öffnung für den Einsatz von Upload-Filtern zu EU-Recht wurde, hat sie nun einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Umsetzung vorgelegt. Dieser Referent*innenentwurf sieht genau diese Upload-Filterregelung vor, die ursprünglich abgelehnt werden sollte.
Der Referent*innenentwurf der Bundesregierung beinhaltet zwei sehr kritische Punkte. Unter anderem wird dort die sogenannte Snipped-Regelung konzipiert. Diese Regelung forciert in der aktuellen Formulierung der Bundesregierung Konflikte zwischen den Suchmaschinen und Verlegenden. Die Regelung sieht vor, dass nur noch die Nutzung einzelner Worte oder sehr kurzer Auszüge, insbesondere Überschriften, möglich ist. Das ist in der Rechtsprechung maximal diffus. Der politische Auftrag, eindeutiges Recht zu setzen, wird dadurch an die Gerichte abgegeben, welche über den Konflikt zwischen Suchmaschinenbetreibenden und Verlegenden urteilen müssen. Das kann nicht der Auftrag von Politik sein. Da habe ich einen anderen Anspruch an die Bundesregierung.
Der zweite Punkt ist der Einsatz von Upload-Filtern. Es war kritisch, dass die Bundesregierung auf EU-Ebene der entsprechenden Rechtsetzung zugestimmt hat. Man hätte jedoch hoffen können, dass die Bundesregierung diese Klausel so auslegt, dass sie keine Upload-Filterpflicht in Deutschland umsetzt. Allerdings macht sie genau das Gegenteil: Der Referent*innenentwurf verschärft die bisherigen Entwürfe sogar noch. Der Referent*innenentwurf der Bundesregierung sieht zudem ein eigenes, „Urheberrechtsdienstanbietergesetz“ vor, welches ausdrücklich nicht mehr beinhaltet, dass ein Inhalt geflagged werden kann. Der Entwurf der Bundesregierung sieht stattdessen vor, dass durch die Plattform einen Vorab-Check stattfinden muss. Somit entscheidet die Plattform am Ende darüber, ob der Inhalt hochgeladen darf oder nicht.
Das ist jedoch ein konkreter Upload-Filter und genau das ist es, was wir für das freie Internet nicht wollen, meine Damen und Herren. Deswegen freue ich mich, dass unsere Landesregierung im Bundesrat zu diesem Thema klar Position beziehen wird. Die von der Bundesregierung vorgesehene Regelung entspricht nicht der Praxis im Netz und entspricht auch nicht dem kreativen Geist, der dort herrscht.
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